Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Bitte entschuldigen Sie Ihr krankes Kind morgens per Schulmanager oder Telefon. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie doch bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-
  • Verdacht besteht oder nicht.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen – Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
  • In der Schule finden keine Testungen statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestägten Infektionsfällen

Für den Fall einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Isolation) die folgenden verbindlichen Vorgaben:

  • Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.

Quelle: Kultusministerium https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen.html