Bitte entschuldigen Sie Ihr krankes Kind morgens per Schulmanager oder Telefon. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie doch bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Umgang mit Krankheitssymptomen
- Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-
- Verdacht besteht oder nicht.
- Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
- Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen – Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
- In der Schule finden keine Testungen statt.
- Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
Umgang mit bestägten Infektionsfällen
Für den Fall einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Isolation) die folgenden verbindlichen Vorgaben:
- Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.
Quelle: Kultusministerium https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen.html